Rechtsprechung
VG Leipzig, 07.06.2023 - 1 L 14/23.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 30 Abs 1; AsylG, § 36 Abs 4; AsylG, § 75 Abs 1; GG, Art 16a Abs 4 S 1; VwGO, § 80 Abs 1 S 1; VwGO, § 80 Abs 5
Venezuela: Zweifel an Ablehnung als offensichtlich unbegründet; Vortrag von Familienangehörigen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Leipzig, 07.06.2023 - 1 L 14/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegen ernstliche Zweifel i. S. v. Art. 16a Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz - GG - vor, wenn erhebliche Gründe dafürsprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166-240), was nach ständiger Rechtsprechung aber nicht anzunehmen ist, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünf tigerweise keine Zweifel bestehen, und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung geradezu aufdrängt. - BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich …
Auszug aus VG Leipzig, 07.06.2023 - 1 L 14/23
Dabei muss das Verwal tungsgericht bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes diese Prüfung auch auf das Merkmal der Offensichtlichkeit erstrecken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/02 - InfAuslR 2003, 244). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VG Leipzig, 07.06.2023 - 1 L 14/23
Vielmehr ist die Frage der Offensichtlichkeit, soll sie bejaht werden, erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren, zu klären und hat insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43-64). - BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Eilrechtsschutz in einer …
Auszug aus VG Leipzig, 07.06.2023 - 1 L 14/23
Das Verwaltungsgericht hat auf grund einer eigenständigen Beurteilung insbesondere zu prüfen, ob das Offensichtlichkeitsur teil des Bundesamts auch weiterhin Bestand haben kann (BVerfG, Beschl. v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 18 ff.).